1. Allgemeines
1.1. Der Vertrag ist mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung der Küchler Technik AG, dass sie die Bestellung annimmt, oder mit der Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrags zustande gekommen.
1.2. Diese Vertragsbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder im Vertrag als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Küchler Technik AG ausdrücklich und schriftlich angenommen werden.
1.3. Allgemeine oder besondere Ausschreibungsbedingungen haben nur Gültigkeit sofern sie im Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung der Küchler Technik AG erwähnt sind.
1.4. Sämtliche Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Das Erfordernis der Schriftlichkeit ist auch dann erfüllt, wenn eine Erklärung in einer E-Mail enthalten ist.
2. Preise
2.1. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich die gegebenenfalls zu berechnender schweizerischer Mehrwertsteuer, ab Werk, ohne Verpackung und ohne weitere Abzüge.
2.2. Die Küchler Technik AG ist während maximal drei Monaten oder gemäss Absprache an die Offerte gebunden.